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Übergang Grundschule - weiterführende Schule

Niederbachem, 04.10.2010. 

Am Ende der 4. Klasse stehen Sie und Ihr Kind vor einer der schwierigsten Weichenstellungen innerhalb der Schullaufbahn. Das Streben nach einem möglichst hochwertigen Bildungsabschluss muss in Einklang gebracht werden mit den Fähigkeiten, den Begabung und der Persönlichkeit Ihres Kindes. Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule???

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen:

 

1. Im ersten Schulhalbjahr der Klasse 4 informiert die Grundschule über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe 1 und das örtliche Schulangebot.

 

2. Anschließend berät die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer mit den Erziehungsberechtigten in einem persönlichen Gespräch alle Möglichkeiten der weiteren schulischen Förderung.

 

3. Das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 enthält eine begründete Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung am besten geeignet erscheint; dabei ist jeweils neben der Hauptschule oder der Realschule oder dem Gymnasium auch die Gesamtschule zu benennen. 

 

4. Die Erziehungsberechtigten melden die Schülerin oder den Schüler unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses der Klasse vier für eine der von ihnen gewählten Schulform an. Die weiterführende Schule unterrichtet die Grundschule über die Anmeldung.

 

5. Weichen die Erziehungsberechtigten in ihrem Anmeldeverhalten von der Empfehlung der Grundschule ab, so lädt die weiterführende Schule zu einem verbindlichen Beratungsgespräch ein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Version 2.1 - Oktober 2016- by Tom Fuhr